Unser Anspruch
Wirkt im Zeitalter der Globalisierung, grenzüberschreitender Fusionen und multinationaler Präsenz das bewusste Bekenntnis zur kleinen nationalen Einheit nicht anachronistisch?
Wir meinen nein.
Mit der Gründung von Heuer Busch & Partner entsprachen wir den Wünschen unserer Mandanten, die eine inhabergeführte Beratung, die Kontinuität des Ansprechpartners und die persönliche langfristige Betreuung der Familie als primäre Vorgabe bei der Auswahl des Rechtsberaters nennen.
„Unternehmer sollten auch von Unternehmern beraten werden.“
Dieser Satz eines norddeutschen Mandanten und Familienunternehmers ist für uns Programm. Die kleine Einheit gewährleistet die Identität von Inhaber und Mandatsbearbeiter, die in einer Person gebündelte Verantwortung für das operative Geschäft und das Unternehmen.
Wir glauben, dass diese Verantwortungsidentität auch die Grundlage bildet für den rechten Ausgleich von Tradition und Innovation, von Solidität und Kreativität in der rechtlichen Gestaltung. Wir verstehen uns als exklusive Kanzlei für alle Fragestellungen vermögender Privatpersonen und großer Privatvermögen, Fragestellungen, die oft weit über die reine anwaltliche Tätigkeit hinausgehen.
Dr. Michaela Busch Prof. Dr. Carl-Heinz Heuer Dr. Nicolai von Cube Dr. Stephan Mangold