Stiftungskonzeption

Konzeption/Gründung gemeinnütziger Stiftungen

Bei der Rechtsformwahl für Ihr gemeinnütziges Engagement spielen Stiftungen ebenso eine Rolle wie die gemeinnützige GmbH, die häufig nach außen hin als Stiftung firmiert.
Wir entwickeln mit Ihnen ein inhaltliches Konzept für die Stiftungstätigkeit.
Klassische Fragen bei der Stiftungsgründung sind die Gedanken zur Absicherung des Stifters und seiner Familie. Die Stichworte „vorbehaltene Renten“ oder „vorbehaltener Nießbrauch“ gewinnen dabei ebenso an Gewicht wie die Möglichkeit, im Notfall auf Stiftungserträge für den Lebensunterhalt zurückzugreifen.

Laufende Stiftungsberatung

Wir übernehmen die laufende Stiftungsberatung und begleiten gemeinnützige Stiftungen
bei der Auswahl zu fördernder Projekte und der Vertragsgestaltung mit den einzelnen Projektträgern im In– und Ausland.

Steuerliches Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht

Das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht steht in seiner Komplexität dem Unternehmenssteuerrecht nicht nach. In den letzten Jahren konnten wir daran mitwirken, außerordentlich komplizierte Vorgänge zum steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht für große deutsche Stiftungen in enger Kooperation mit den Finanzbehörden zu lösen.

Unternehmensträgerstiftungen

Stiftungen als Modell der Unternehmensnachfolge haben in Deutschland eine mehr als hundertjährige Tradition. Dabei bedeutet das Instrument Stiftung nicht zwangsläufig die Entäußerung von Kapital. Das Modell der Doppelstiftung erlaubt vielmehr, die Familie des Stifters nach wie vor am Unternehmen zu beteiligen, über das Instrument der Stiftung jedoch den gesellschaftsrechtlichen Einfluß zu bündeln, dem Unternehmen Kontinuität zu verleihen und die Eigenkapitalbasis jenseits der Dividendenerwartungen einer Erbengemeinschaft zu sichern.

Familienstiftungen

Seit der Einführung der Erbersatzsteuer vor mehr als 30 Jahren ist die Errichtung von Familienstiftungen rückläufig. Wir haben eine prominente deutsche Familienstiftung im Klageverfahren bis zum Bundesfinanzhof begleitet und Strategien entwickelt, die oft substanzverzehrende Erbersatzsteuer so zu reduzieren, dass das Stiftungsvermögen auch generationenübergreifend erhalten bleibt.

Ausländische Stiftungen

Große Familienvermögen domizilieren – wie die Familienangehörigen selbst – häufig nicht nur in einem Land, so dass auch die Stiftungsüberlegungen nicht an nationale Grenzen gebunden sind. Wenn sich auch die steuerliche Behandlung im Ausland teilweise als sehr reizvoll darstellt,
darf eine sorgfältige Prüfung der in Deutschland eintretenden steuerlichen Konsequenzen nicht unterbleiben.