Unsere Mandanten

Alte Familien und Adelsfamilien

Ein Familienvermögen über Generationen zu erhalten, stellt heute eine besondere Herausforderung dar.
Ererbter Kunst- und Kulturbesitz bedarf zur Unterhaltung eines großen finanziellen Aufwandes, der nicht aus den Erträgen bestritten werden kann. Auch die Aufwendungen für den Denkmalschutz und für übernommene Baulasten belasten die laufende Liquidität; Stiftungskonstruktionen können dazu beitragen, privates Kapital oder die öffentliche Hand in die Finanzierung einzubinden.

Wir beraten alte Familienvermögen, insbesondere aus dem Adel bzw. der ehemals regierenden Häuser. Hierzu gehören auch Familienfideikommiss–Auflösungsstiftungen.

Familienunternehmen

Insbesondere bei der Beratung von mittelständischen Familienunternehmen steht die Persönlichkeit des Unternehmers im Vordergrund, nicht so sehr das operative Geschäft. Die nach dem Kriege mit großem Engagement aufgebauten Familienunternehmen stehen vor einem Generationenwechsel, bei dem wir Sie sowohl bei der gesellschaftsrechtlichen als auch bei der steuerrechtlichen Gestaltung begleiten.

Wir beraten Familienunternehmer verschiedener Branchen unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens.
Viele unserer Mandanten haben bereits den Gang an die Börse vollzogen, halten jedoch weiterhin die Kapital- oder Stimmenmehrheit am Unternehmen.

Familienvermögen

Die Gründe für die Veräußerung eines Familienunternehmens sind vielfältig. Die mangelnde unternehmerische Befähigung der nächsten Generation kann hierfür genauso maßgeblich sein wie die Einschätzung, in einem globalisierten Markt als Einzelunternehmen nicht richtig aufgestellt zu sein.

Nach der Veräußerung des Familienunternehmens beginnt eine neue Orientierung, da das Unternehmen als Klammer und der Fokus vieler Jahre entfallen ist. Jetzt gilt es, eine Struktur zu finden, ein großes Vermögen optimal zu verwalten und es der nächsten Generation zu überantworten.

Wir begleiten viele Familienunternehmer nach dem Verkauf ihres Unternehmens bei Fragen der Neuorientierung im persönlichen und vermögensrechtlichen Bereich.

Stiftungen

Zu unseren Mandanten zählen große deutsche Stiftungen, die wir in der rechtlichen Gestaltung und steuerlichen Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts, aber auch im konzeptionellen Bereich unterstützen.

Wir beraten ferner Familienstiftungen, Stiftungsgründungen, Unternehmensträgerstiftungen und Nachfolgestiftungen aufgelöster Familienfideikommisse.

Junge Unternehmer

Viele unserer Mandanten übernehmen bereits in jungen Jahren unternehmerische Verantwortung, sei es, dass sie das Familienunternehmen fortführen oder selbst als Gründer hervortreten.

Wir unterstützen Sie bei der Strukturierung des Unternehmens und setzen Ihre Vorstellungen – gerade nach einem Generationswechsel – um. Neben der gesellschaftsrechtlichen Beratung steht Ihre steuerrechtliche Begleitung im Vordergrund. Unternehmerisches Engagement erfordert Entscheidungen auch im privaten Bereich. Wir beraten Sie bei der erb- und familienrechtlichen Gestaltung, um privates und unternehmerisches Vermögen zu sichern.

Kunstsammler

Wir begleiten große private Kunstsammler und Unternehmenssammlungen beim Erwerb und Aufbau der Sammlung, bei Versicherungsfragen und Fragen des internationalen Leihverkehrs einschließlich der Fragen des Kulturgüterschutzes, bei der steuerlichen Bewertung für bilanzielle Zwecke, aber auch bei Museumsgründungen und der Überlegung, die Sammlung oder Sammlungsteile dauerhaft der Öffentlichkeit, unter der Obhut eines staatlichen Museums, zu präsentieren.

Ein Schwerpunkt unserer Beratung liegt in der Verbindung von Kunst und Steuerrecht, hier spielen Bewertungsfragen eine Rolle, erbschaftsteuerliche Gestaltungen, Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung.

Beim Verkauf von Sammlungen und Sammlungsteilen werden wir als unabhängiger Berater eingeschaltet und begleiten Sie auf allen rechtlichen Stationen bis hin zum Vertragsabschluss.